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Verkehrshaftungsversicherungen

Schutz für Lieferungen

Aufgrund unserer jahrzehntelangen Geschäftserfahrung stehen Ihnen die Spezialistinnen und Spezialisten in der Ecclesia Gruppe mit umfassendem Know-how zu allen Haftungsrisiken, denen Sie als Spediteur, Transport- oder Logistikunternehmen im In- und Ausland ausgesetzt sind, zur Verfügung.

Wir bieten optimal auf Sie zugeschnittene Versicherungslösungen sowie eine exzellente Schadenbegleitung durch die Expertinnen und Experten unserer eigenen Schadenabteilung. 

Um nur einige Beispiele zu nennen, sind wir selbstverständlich vertraut im täglichen Umgang mit

  • allen internationalen Haftungsgrundlagen im Hinblick auf die Güterbeförderung zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, wie zum Beispiel CMR, Warschauer Abkommen, Montrealer Übereinkommen, CMNI,
  • den einschlägigen deutschen gesetzlichen Bestimmungen, wie HGB, GüKG,
  • den nationalen gesetzlichen Bestimmungen maßgeblicher anderer Länder,
  • den einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie zum Beispiel ADSp, VBGL,
  • Individualvereinbarungen, die Sie mit Ihren Auftraggebern vertraglich abschließen.

Als Versicherungsmakler können wir Ihnen alle branchenrelevanten Versicherungen und Spezialdeckungslösungen vermitteln, zum Beispiel

  • MultiTransCover (All-Risk),
  • Spediteur-Transport-General-Police (All-Risk),
  • Verkehrshaftungsversicherung,
  • Logistikversicherung, Logistik-Versicherungsprogramm.

Häufig gestellte Fragen

  • Eine Verkehrshaftungsversicherung bietet grundsätzlich Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie aufgrund eines mit einem Auftraggeber abgeschlossenen Verkehrsvertrages (Spediteur-, Fracht- oder Lagervertrag) für einen eingetretenen Schaden nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen (z. B. HGB, CMR, Montrealer Übereinkommen, Warschauer Abkommen, nationale gesetzliche Bestimmungen anderer Länder etc.) haften müssen. Besondere Haftungsregelungen, die Sie individuell vertraglich mit Ihren Auftraggebern vereinbaren, können gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Versicherer ebenfalls versichert werden.

  • Eine Verkehrshaftungsversicherung benötigt grundsätzlich jeder Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter, da er ohne nachweislich gültigen und ausreichenden Versicherungsschutz in der Regel keine Aufträge erhält. Mit dem Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung können Sie sich außerdem auf die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und die darin verankerten Haftungsbegrenzungen berufen. Diese Haftungsbegrenzungen sind insbesondere für Lagerhalter existenzsichernd, da diesen sonst im Schadenfalle eine unbegrenzte Haftung drohen kann. Darüber hinaus stellt die Verkehrshaftungsversicherung in Deutschland im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs nach § 7 a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) eine Pflichtversicherung dar.

  • Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir arbeiten im Regelfall auf Basis von fahrzeugbezogenen oder umsatzbezogenen Prämien, wobei die Höhe der Prämie bzw. des Prämiensatzes von diversen Faktoren abhängig ist (z. B. zu versicherndes Risiko, Geltungsbereich, Höhe der Versicherungssummen, Größe einer Fahrzeugflotte bzw. Umsatzhöhe etc.).


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