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TECHNIK BRAUCHT SICHERHEIT

Technische Versicherungen

Schutz für Ihre Produktionsfaktoren

Die Technischen Versicherungen gehören zu den Sachversicherungen, zielen aber speziell auf die Absicherung technischer Risiken ab (zum Beispiel Versicherung von stationären und fahrbaren Maschinen sowie elektronischer Geräte und Photovoltaikanlagen, Absicherung von Bau- und Montagemaßnahmen).

Versicherungsschutz besteht folglich für Sachschäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust an den versicherten Sachen eintreten.

Hinzu kommt, dass es sich bei den Technischen Versicherungen um Allgefahren­versicherungen handelt, sodass alle nicht explizit ausgeschlossenen Gefahren von innen und außen versichert gelten. Man unterscheidet in Jahrespolicen (Maschinen­versicherung, Elektronik­versicherung, Betriebsunterbrechungs­versicherung) und Projektpolicen (Bauleistungs­versicherung, Montageversicherung, Betriebsunterbrechungs­versicherung).

Über unser Haus vermitteln wir Ihnen unter anderem folgende Deckungen – jeweils um eine entsprechende Mehrkosten- oder Betriebsunterbrechungs­versicherung ergänzbar:

Neben diesen marktüblichen Versicherungen können Sie als unser Kunde die Servicedienstleistungen der ganzen Gruppe nutzen. Unsere Expertinnen und Experten halten Spezial- und Paketlösungen für praktisch jeden Bedarf vor, wie beispielsweise die Versicherung von Blockheizkraftwerken (BHKW) oder Müllverbrennungsanlagen.


Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung ist für Schäden an der Elektrotechnik und an elektrischen Bauelementen zuständig. Es handelt sich um eine All-Risk-Deckung (Allgefahrenversicherung) für spezifisch im Vertrag benannte Geräte beziehungsweise Anlagen der Bereiche Elektrotechnik, EDV beziehungsweise IT. Unter den Versicherungsschutz fallen auch neu hinzugekommene elektronische Bausteine, deren Versicherungsschutz an die technischen Veränderungen (Gefahrerweiterung) angepasst werden muss.

Versichert sind unter anderem Schäden, die durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Handhabung verursacht wurden, sowie Schäden, die aufgrund von Material-, Konstruktions- oder Ausführungsfehlern entstehen. Des Weiteren fallen Überspannungs- und Induktionsschäden unter den Versicherungsschutz. Dasselbe gilt für Schäden durch Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Überschwemmung sowie Schäden infolge von Diebstahl, Sabotage und Vandalismus.

Zu beachten ist: Nicht versichert sind Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel. Darüber hinaus sind auch Anlagen und Geräte, die elektrische Energie erzeugen, verteilen oder in mechanische Kraft umwandeln, nicht versicherbar (Deckung jedoch über eine Maschinenversicherung möglich). Dasselbe gilt für Schäden, die auf betriebsbedingte Abnutzung zurückzuführen sind, oder Schäden durch Erdbeben, Krieg (Kriegsklausel) oder innere Unruhen. Letztgenannte sind jedoch im Rahmen einer ergänzenden Klausel versicherbar.


Maschinenversicherung

Die Maschinenversicherung bietet Schutz bei unvorhergesehenen Sachschäden an Maschinen (zum Beispiel durch Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler oder Ungeschicklichkeit), die sich auf dem im Versicherungsvertrag genannten Betriebsgrundstück befinden beziehungsweise im Maschinenverzeichnis des Vertrags aufgelistet sind. Hierunter fallen beispielsweise fahrbare und stationäre Maschinen wie CNC-Maschinen, Druckmaschinen, Pressen, Windkraftanlagen und Kraftwerke.

Werkzeuge sind in der reinen Maschinenversicherung (Allgemeine Bedingungen für die Maschinenversicherung, AMB) grundsätzlich nicht inbegriffen.

Der Markt kennt aber vereinzelt Produkte, deren Bedingungswerke über Erstrisiko-Positionen oder Höchstentschädigungsklauseln Werkzeuge mit einschließen, die in die Maschine eingespannt sind.

Zu beachten ist: Nicht zur Maschine gehörende Werkzeuge (lagernde Werkzeuge) sind über die Sachdeckung im Rahmen der gemäß Vertrag gewählten Gefahren mitzuversichern. Sie sind wertmäßig zu erfassen und in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Ihre deas-Beraterin/Ihr deas-Berater unterstützt Sie bei der Wertermittlung.


Maschinenbruch­versicherung

Die Maschinenkaskoversicherung ist vergleichbar mit einer Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge. Alle Maschinen eines Betriebs inklusive Reserveteile und Zusatzgeräte, die vertraglich fixiert sind, fallen unter den Versicherungsschutz. In Erweiterung der Kaskodeckung sind innere Betriebsschäden in der Maschinenbruchversicherung mitversichert.

Schäden, die durch menschliches Versagen verursacht wurden, sind ebenso versichert wie Schäden, die durch Herstellerfehler entstanden sind oder durch Versagen von Sicherheitseinrichtungen, Kurzschluss, Unfall, Eisgang, Sturm, Frost oder sonstige Naturgewalten. Doch Achtung: Nicht versichert sind Schäden durch Krieg oder innere Unruhen. Schäden durch Explosion, Brand oder Blitzschlag können gesondert über die Sach-Inhaltsversicherung abgesichert werden. Weitere Details hat Ihre deas-Expertin/Ihr deas-Experte.


Montageversicherung

Die Montageversicherung tritt bei Sachschäden am Montageobjekt (zum Beispiel Konstruktions- und Montagefehler, deren zeitliche Ursache vor der Montage liegt, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Feuer, höhere Gewalt, Vandalismus) ein, die bis zum Zeitpunkt der offiziellen Fertigstellung und Abnahme entstehen. Aufgrund des Montagerisikos ist die Versicherung gegenüber anderen leistungspflichtigen Absicherungen (wie zum Beispiel Haftpflicht, Transport etc.) subsidiär, das heißt, der Versicherer leistet, wenn kein oder unzureichender anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

Versicherbar sind Konstruktionen aller Art, die vorwiegend aus Metall bestehen. Bauwerke aus Beton, Stein, Erde und Holz können über eine Bauleistungsversicherung abgedeckt werden.

Im Gegensatz zur Bauleistungsversicherung besteht in der Montageversicherung Schutz für Bauten, die maschinelle Einheiten beinhalten. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Konstruktionen wie Brücken oder Pipelines, Maschinen wie Turbinen oder Fertigungsstraßen sowie um neue oder gebrauchte elektrische Einrichtungen wie Schaltanlagen oder Aufzüge handeln. Diese Sachen sind bei Montagen, De- und Remontagen sowie Umbauten und den jeweiligen Probebetrieben vom Versicherungsschutz umfasst.

Somit ist eine Montageversicherung sowohl für Käufer als auch für Hersteller, Lieferanten und Montagefirmen empfehlenswert.


Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung ist für jeden Bauunternehmer beziehungsweise Bauherren ein unverzichtbarer Schutz. Der Versicherer leistet bei unvorhersehbaren Schäden, die während der Bauzeit auftreten, zum Beispiel durch höhere Gewalt wie Hochwasser oder Sturm, oder auch durch Fremdeinwirkung wie Vandalismus.

Versicherungsschutz besteht für die gesamte Bauzeit bis zur endgültigen Baufertigstellung für unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen. Die am Bau beteiligten Personenkreise können zur Prämienzahlung mit herangezogen werden.

Über spezielle Absicherungen und sinnvolle Deckungserweiterungen beraten Sie unsere Expertinnen und Experten gern.


Maschinen-Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Ein Unterbrechungsschaden gemäß Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn eine betriebsfertige, im Maschinenverzeichnis des Vertrags dokumentierte und am Betriebsort stationierte Maschine, maschinelle Einrichtung oder sonstige technische Anlage infolge eines versicherten Sachschadens technisch nicht mehr (voll) einsatzfähig ist.

Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (auch Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung oder Maschinen-BU) zielt besonders auf technische Anlagen ab, die eine Schlüsselfunktion im Betrieb haben. Da in vielen Unternehmen komplexe, investitionsintensive Produktionsanlagen im Einsatz sind, gehört dieser Schutz heute zu den wichtigsten technischen BU-Versicherungen, was sich auch im Prämienaufkommen widerspiegelt.


Häufig gestellte Fragen

  • Versichert werden Sachschäden, Ertragsausfallschäden oder Mehrkosten als Folge von Sachschäden an technischen Anlagen. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Allgefahren-Versicherung, das heißt es besteht Versicherungsschutz gegen alle Gefahren von innen und außen. Ausgeschlossen gelten nur explizit genannte Gefahren in den jeweiligen Bedingungswerken sowie Abgrenzungen zu anderen Standardversicherungen, beispielsweise der Feuerversicherung.

  • Versicherbar sind alle Sachen und Leistungen aus dem Bereich der Technik, zum einen während der Herstellungs- beziehungsweise Errichtungsphase und zum anderen während des laufenden Betriebes.

  • Handelt es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden und ist die Versicherungssumme auf „erstes Risiko“ abgeschlossen, werden die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme von Ihrem Versicherer übernommen. Eine Prüfung des tatsächlichen Versicherungswertes gibt es nicht, sodass auch keine Unterversicherung seitens des Versicherers festgestellt werden kann.


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