Die Bundesrepublik Deutschland verzeichnet rund acht Millionen Unfälle pro Jahr, das heißt, alle vier Sekunden pasiert ein Unfall. Die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern nur einen sehr eingeschränkten Leistungsumfang.
Die gesetzliche Rentenversicherung ersetzt bei Eintritt voller Erwerbsminderung durchschnittlich nur ca. 34 Prozent des Bruttoeinkommens. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet in der Regel nur dann eine Unfallrente, wenn der Unfall zu einer Invalidität (d.h. dauerhafte Gesundheitsschädigung) geführt hat und in Ausübung der beruflichen Tätigkeit geschehen ist. Drei von vier Unfällen ereignen sich jedoch außerhalb der Arbeitszeit.
Nicht selten haben Unfälle dauerhafte Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit zur Folge. Auch weitreichende Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation und die Versorgung der Familie sind nach einem Unfall denkbar.
Zur Absicherung dieser Risiken bieten wir bieten Ihnen spezielle deas Vertragswerke an, wie z. B.