Sie möchten als Arbeitgeber die Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter verbessern.
Wir bieten Ihnen auf Ihr Unternehmen zugeschnittene individuelle Versorgungskonzepte, egal ob als zusätzliche Leistung oder im Rahmen der Gehaltsumwandlung.
Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) zum 01.01.2005 wurden die Weichen für die Neuordnung der Besteuerungen von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften gestellt. Dies hat auch erhebliche Auswirkung auf das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), welches zum gleichen Zeitpunkt novelliert wurde.
Zusätzlich zum Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung, der seit dem 01.01.2002 besteht, wirken sich die Änderungen nicht nur in der Besteuerung von Renten aus, sondern haben auch maßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Gestaltung von betrieblicher Altersvorsorge.
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Haben Sie ein flexibles Arbeitszeitmodell in Ihrem Unternehmen eingeführt?
Treffen Sie jetzt Vorkehrungen zur gesetzlich geforderten Insolvenzsicherung der Mitarbeiteransprüche.
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Wir führen betriebliche Versorgungswerke professionell in Ihrem Unternehmen ein, betreuen bestehende Absicherungskonzepte und passen bestehende Versorgungswerke an die aktuellen Rahmenbedingungen an.